Regenerative Kreislaufwirtschaft erhöht den Wert der materiellen Ressourcen und senkt gleichzeitig den gesamten Ressourcenverbrauch, die Treibhausgasemissionen, sowie Abfall und Umweltverschmutzung auf ein Minimum. Kreislauffähigkeit ist eine Eigenschaft eines Systems (z.B. des Mobilitätssystems einer Stadt) und nicht die Eigenschaft eines einzelnen Produkts oder einer Dienstleistung (z.B. eines Autos oder einer Car-Sharing-Dienstleistung). Der Übergang zur Kreislaufwirtschaft erfordert daher Produkt-, Geschäftsmodell- und Systeminnovationen.
Empfehlungen und Zielsetzungen für regeneratives Wirtschaften, den Einsatz erneuerbarer Energien und die Schaffung von Wertschöpfungskreisläufen finden sich in der Agenda 2030 „Transforming our World“ der Vereinten Nationen (auch Sustainable Development Goals, SDGs) und im rechtsverbindlichen Klimaabkommen von Paris ebenso wie im Maßnahmenplan des EU Green Deal, der EU Industriestrategie oder dem neuen Circular Economy Action Plan. Und auch der EU Recovery Plan, welcher die Instrumente für den Aufbau einer modernen, sauberen und gesunden Wirtschaft zur Sicherung der Lebensgrundlagen der nächsten Generation bietet, betont die Bedeutung von Innovation für den Übergang zu einer sauberen, wettbewerbsfähigen und klimaneutralen Kreislaufwirtschaft.