Dieser Bericht bietet eine kompakte Zusammenfassung der EU-Taxonomie und ist für alle Unternehmen relevant, die künftig durch Finanzakteure hinsichtlich ihrer Finanzierbarkeit klassifiziert werden. Wirtschaftliche Aktivitäten müssen alle der angeführten Standards und Bedingungen erfüllen, um als ökologisch nachhaltige wirtschaftliche Aktivität in zumindest einer der sechs Kategorien der Taxonomie eingestuft zu werden. Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft stellt dabei eine dieser Kategorien dar und ist mit Klassifikationskriterien für die Beurteilung der hinterlegt.
Dies betrifft in einem ersten Schritt Public Interest Entities, PIEs, mit ≥500 Mitarbeitern. Sollte ihr Unternehmen in den kommenden Jahren Bedarf an Investitionen aus dem privaten Sektor haben, dann empfehlen wir ihnen, den vollständigen Bericht hier zu lesen.
Der Bericht besteht aus einer einseitigen Zusammenfassung, die 1. die Anforderungen an wirtschaftliche Aktivitäten als Teil der EU-Taxonomie umreißt, 2. die Anwendung der technischen Screening-Kriterien beschreibt, und 3. die Definitionen der Taxonomie enthält sowie auf die Überwachung der Einhaltung der Kriterien.
Ihr Unternehmen sucht in den nächsten Jahren private Investitionen auf dem Finanzmarkt? Sie möchten wissen, wie Ihre Aktivitäten durch Finanzakteure künftig klassifiziert werden? Sie interessieren sich für die Rolle von Kreislaufwirtschaft und möchten wissen, welche Informationen künftig als Nachweis erbracht werden müssen? Dann rufen Sie hier Ihr Kompaktwissen ab oder setzen sie sich heute noch mit uns in Verbindung!